Preisabfrage

Max Lodging

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begriffsdefinition

1.1 Anbieter
Anbieter ist Max Lodging GmbH & Co. KG, Krüner Straße 33, 81373 München

 

1.2 Kunde, Nutzer, Besucher
Kunde sind der Vertragspartner (diejenige natürliche oder juristische Person bzw. Gesellschaft, in deren Namen die Anmietung getätigt wird), der Nutzer (derjenige Person der das überlassene Apartment zu nutzen berechtigt ist). Besucher sind Personen, die auf Veranlassung des Kunden/Nutzers, mit seinem Zutun bzw. seinem Willen mit der angebotenen Wohnung in Berührung kommen.

 

1.3 Apartment
Das Objekt, das vom Anbieter an den Vertragspartner gegen Entgelt angeboten wird. Im Nachfolgenden „Apartment“ genannt.

2. Geltungsbereich

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Reservierungsvereinbarungen zur Überlassung möblierter Apartments auf Zeit sowie für alle weiteren durch den Anbieter erbrachten Leistungen. Die Überlassung erfolgt zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 II Nr. 1 BGB.

2.2 Das überlassene Apartment darf nicht für Dritte (d.h. für nicht nutzungsberechtigte Personen) zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen hiervon ist der vorübergehende Besuch, den der Vertragspartner bzw. die nutzungsberechtigte Person empfängt. Ferner ist die Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters möglich.

2.3 Abweichende Bestimmungen finden ohne die ausdrückliche schriftliche Anerkennung durch den Anbieter keinerlei Anwendung.

2.4 AGB’s des Vertragspartners finden keinerlei Anwendung.

3. Vertragsabschluss

3.1 Annahme
Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn
- der Anbieter die Reservierungsanfrage des Vertragspartners bzw. dessen Vertreters schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt bzw.
- die Reservierungsvereinbarung sendet
und zugleich die erste im Voraus zu leistende Rate bzw. der im Voraus zu leistende Gesamtbetrag auf eines der Konten des Anbieters rechtzeitig eingeht.

3.2 Haben mehrere Personen den Vertrag unterzeichnet, so erteilen diese sich gegenseitig Vollmacht, alle Erklärungen und Rechtshandlungen im Rahmen der Reservierungsvereinbarung füreinander vorzunehmen und entgegen zu nehmen. Tatsachen, die in der Person oder dem Verhalten eines der Gesamtschuldner eintreten, wirken für und gegen alle.

4. Preis / Leistung

4.1 Das Apartment wird vom Anbieter ab einer Mindestmietzeit von 1 Monat zur Verfügung gestellt.

4.2 Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Vertragspartner reservierte Apartment bereitzuhalten bzw. für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Vertragspartner veranlassten Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

4.4 Zusatzleistungen (Zusatzbett, Zusatzpersonen, Zwischenreinigung, TG-Stellplatz etc.) sind nicht im Apartmentpreis enthalten und im Voraus zu entrichten.

4.5 Die Preise der vereinbarten Leistung sind der Reservierungsbestätigung zu entnehmen. Ergänzend verweist der Anbieter auf die Beschreibung der Ausstattungen und Leistungen auf seiner Homepage www.max-lodging.de

4.6 Sämtliche Preise schließen die jeweilige zum Zeitraum des Aufenthalts gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich während des Aufenthaltszeitraums die gesetzliche Mehrwertsteuer, so wird diese anteilig für den jeweiligen Zeitraum berechnet. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Fall einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die vom Anbieter um diese Änderung angepassten Preise zu entrichten.

4.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, welche das Apartment belegen. Das Apartment steht maximal für die in der Reservierungsvereinbarung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Wohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. Dieser ist auf der Homepage aufgeführt bzw. dem individuellen Angebot vom Anbieter zu entnehmen.

5. Reservierung und Zahlung

5.1 Reservierung
Reserviert der Kunde das Apartment telefonisch oder schriftlich, erhält er eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Diese ist vom Kunden bei Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen.

5.2 Die Miete ist monatlich gemäß der entsprechenden monatlichen Deposit-Rechnung zum jeweiligen Termin per Banküberweisung oder über den von MAX LODGING via Email zugestellten Zahlungslink von VR Pay eCommerce  mit den dort angebotenen Bezahlverfahren zu bezahlen. Dabei muss die Rate jeweils zum angegebenen Termin im Voraus auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein. Andernfalls behält sich der Anbieter vor, die erteilte Zugangsberechtigung zum reservierten bzw. bezogenen Apartment aufzuheben bzw. zu sperren.

Bei nicht rechtzeitig überwiesenen Mieten ist der Anbieter berechtigt die Buchung zu stornieren und Stornokosten zu verlangen. (s. Punkt 9.3)

 

5.3 Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter berechtigt ist, eventuelle rückständige Forderungen für Apartments, Garagen oder andere Dienstleistungen, die bis zum Auszugstermin nicht bezahlt wurden, dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Die Forderungen schließen Ansprüche des Anbieters ein, die durch Personen veranlasst wurden, die auf Veranlassung des Vertragspartners, mit seinem Zutun bzw. seinem Willen mit der angebotenen Wohnung in Berührung kommen. Der Vertragspartner verpflichtet sich die Rechnung nach Erhalt ohne Abzug innerhalb 3 Tagen zu bezahlen.

5.4 Ein Zahlungsverzug berechtigt den Anbieter zur Kündigung des Vertragsverhältnisses nach den nachstehenden Regelungen. In solchen Fällen hat er das Recht, weitere Leistungen sowie den Zutritt zu verweigern.

5.5 Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Betriebsstandort des Anbieters, der zugleich der Belegenheitsort der angemieteten Wohnung ist.

5.6 Eine Erstattung von vertraglich vereinbarten Leistungen, die durch den Vertragspartner bzw. die nutzungsberechtigten Personen nicht in Anspruch genommen wurden, ist nicht möglich.

 

5.7. Der Anbieter ist berechtigt nach vorheriger Ankündigung eine Kaution in Höhe der 3-fachen Monatsmiete der hinterlegten Kreditkarte zu belasten.

6. Ein- und Auszug, Schlüsselübergabe, verspätete Räumung, Verlängerung um mehrere Tage

6.1 Das Apartment kann am Einzugstag ab 15 Uhr bezogen werden. Ein vorzeitiger Bezug kann nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

6.2 Der Vertragspartner bzw. Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Ankunft seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Erfassung vorzulegen.

6.3 Am Tag des Auszuges ist das Apartment bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Die Zutrittsberechtigung erlischt danach.
Anfragen für eine Verlängerung sind rechtzeitig an den Anbieter zu richten. Hierbei sind die jeweiligen Öffnungszeiten des Büros zu beachten. Die Freischaltung erfolgt nur gegen Vorkasse. Pro Verlängerungsstunde (bis maximal 13 Uhr) wird eine Pauschale von 25,-€ berechnet. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Bei darüber hinaus gehender Nutzung des Apartments am Tag des Auszuges wird ein kompletter Tagessatz PLUS einem Aufschlag von 25% des Tagespreises für das Apartment für jeden weiteren Tag berechnet.
Eine Verlängerung ist ausschließlich nach Verfügbarkeit möglich.

6.4 Das Apartment ist im selben Zustand wie zum Einzug zu übergeben. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Anbieter für Schäden und übermäßige Verschmutzung in und außerhalb des Apartments, die er, oder eine andere Person, die auf seine Veranlassung, mit seinem Zutun bzw. seinem Willen mit der angebotenen Wohnung in Berührung gekommen ist, zu verantworten hat.

6.5 Bei Verlassen des Apartments sind
- alle Fenster zu schließen
- alle elektronischen Geräte, außer der Kühlschrank, abzuschalten
- die Apartmenttüre(n) und Haustüre vollständig zuzuziehen
- bei Auszug sind zusätzlich alle Schlüssel/Zimmerkarten im Büro abzugeben bzw. in den dafür vorgesehen Briefkasten einzuwerfen.

6.6 Die Reservierung kann nach Verfügbarkeit um einen weiteren Monat bis max. 6 Monate verlängert werden.

6.7 Die Verlängerung kommt erst nach Unterschrift der neuen Reservierungsvereinbarung und Bezahlung zustande. Ein Umzug in ein anderes Apartment kann von Nöten sein. Diesem hat der Vertragspartner bei Bedarf zuzustimmen und durchzuführen. Bei Verlängerung der Reservierung in einer anderen Kategorie ist ein entsprechender Umzug obligatorisch.

7. Nutzungsbestimmungen / Datenschutz / Zutrittsrecht

7.1 Der Vertragspartner bzw. Bewohner bewohnt das Apartment auf Zeit und hat in diesem Zeitraum hier seinen Lebensmittelpunkt. Das Apartment darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Touristische Nutzung und Aufenthalte aus medizinischen Gründen sind untersagt.

7.2 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Apartments an andere, als auf der Reservierungsvereinbarung und dem Meldeschein angegebene Personen, ist untersagt.

7.3 Der Vertragspartner bzw. Bewohner hat das Apartment und das darin befindliche Interieur sauber und pfleglich zu behandeln und anfallenden Müll entsprechend der im Apartment ausliegenden Mülltrennungsangaben in den Mülltonnen im Innenhof (Ohlstadter Straße 8a) zu entsorgen. Der Anbieter berechtigt nach vorheriger Ankündigung eine Kaution in Höhe der 3-fachen Monatsmiete der hinterlegten Kreditkarte zu belasten.

7.4 Tierhaltung ist nur nach vorhereiger Genehmigung des Anbieters gestattet. Für Schäden/Verschmutzung am Möbiliar oder des Apartments haftet der Mieter/Kunde.

7.5 Alle Apartments sind Nichtraucher-Apartments.
Sollte in einem Apartment dennoch geraucht werden bzw. Rauchgeruch am Interieur festgestellt werden, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 500,00 € in Rechnung gestellt. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen bei geschlossener Türe erlaubt. Entsprechende Behältnisse für die Entsorgung sind zu verwenden.

7.6 Jeder Vertragspartner ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Diese ist Bestandteil der AGBs und kann im Büro eingesehen werden. Von 22 Uhr bis 7 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besonders Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte stets auf Zimmerlautstärke einzustellen.

7.7 Wird der Anbieter durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Anbieter verpflichtet sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

7.8 Soweit der Anbieter für den Vertragspartner Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße, vollständige Rückgabe der Einrichtung und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung(en) frei.

7.9 Der Anbieter und/oder seine Beauftragten haben ein Zutrittsrecht zu dem Apartment, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Vertragspartners ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Vertragspartner über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist im nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder möglich.
Reinigungs- und Servicepersonal ist für Reinigungs-und Reparaturzwecke das Betreten des Apartments innerhalb normaler Arbeits- und Tageszeiten zu gestatten.

7.10 Die vom Vertragspartner erfassten persönlichen Daten werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Mit Akzeptanz der AGBs wird auch die geltende Datenschutzerklärung anerkannt.

7.11 Die Hauseingänge sind zur Sicherheit der Bewohner videoüberwacht. Der Videoaufzeichnung, vorübergehenden Datenspeicherung und ggfs erforderlichen polizeilichen Auswertung wird von Seiten des Nutzers zugestimmt.

 

7.12. Die Nutzung der Waschmaschinen in den beiden Waschräumen ist auf eigene Gefahr. Max Lodging übernimmt hier keinerlei Haftung. Die Waschmaschinen werden von der Firma RENT WASH (Ammerseestraße 6, 82061 Neuried, info@rentwash.de) betrieben. Reklamationen müssen direkt an diesen Betreiber gerichtet werden.

 

7.13 Die Aufbewahrung und Nutzung von sogenannten E-Scootern (batteriebetriebene Roller) im Gebäude (inkl. Tiefgarage) ist untersagt. Bei Schäden und Zuwiederhandlung haftet der Mieter/Kunde.

8. Kündigung durch den Anbieter

8.1 Sollte der Vertragspartner die Nutzungsbestimmungen grob missachten, kann der Anbieter nach fristloser Kündigung die unverzügliche Räumung der Wohnung fordern. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Apartmentpreises bleibt in voller Höhe als Schadensersatzanspruch des Anbieters bestehen.

8.2 Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund die Apartmentüberlassung außerordentlich fristlos (auch vor Wohnungsübergabe) zu kündigen, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, reserviert werden;
  • der Anbieter einen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt;
  • die Nutzung behördlich, egal aus welchen Gründen, untersagt wird;
  • der Vertragspartner entsprechend § 543 Absatz 2 Nr. 3 BGB mit der Entrichtung des
  • Mietzinses in Höhe von mindestens der hälftigen Monatsmiete in Verzug ist.


8.3 Der Anbieter ist ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des laufenden Kalendermonats zu kündigen, wenn sich der Vertragspartner mit mindestens der hälftigen Monatsmiete in Verzug befindet bzw. der Anbieter ein anderes berechtigtes Interesse an der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat.

8.4 Bei berechtigter Kündigung des Anbieters entsteht dadurch kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Anbieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.5 Sollte einer der oben genannten Vorfälle eintreffen, so ist der Anbieter berechtigt, die Zugangsberechtigung mit sofortiger Wirkung zu sperren.

9. Stornierung

9.1 Ein Rücktritt von der mit dem Anbieter geschlossenen Reservierungsvereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus der Reservierungsvereinbarung auch dann fällig, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

9.2 Der Vertragspartner kann ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von der Reservierungsvereinbarung nur zurücktreten bzw. diese stornieren, sofern dies schriftlich bis zu einem bestimmten Termin vereinbart wurde. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin ausgeübt ist, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leitungserbringung vor. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

9.3 Die Stornierungskosten staffeln sich wie folgt:

Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Anreise: 250,- € Service Gebühr
Bei einer Stornierung 3 Wochen vor Anreise: 25% der ersten Monatsmiete
Bei einer Stornierung 2 Wochen vor Anreise: 50% der ersten Monatsmiete
Bei einer Stornierung 1 Woche vor Anreise: 75% der ersten Monatsmiete
Bei einer Stornierung innerhalb 1 Woche vor Anreise: 90% der ersten Monatsmiete


Stornierungskosten bei vorzeitiger Abreise:

Bis zum 30. Tag vor neuem Abreisetermin kostenlos

Ab dem 29. Tag vor neuem Abreisetermin 25%
Ab dem 14. Tag vor neuem Abreisetermin 50%
Ab dem 7. Tag vor neuem Abreisetermin 75%
Ab dem 6. Tag vor neuem Abreisetermin 90%

Die angegebenen prozentualen Stornokosten beziehen sich immer auf die ersten 30 gebuchten aber nicht in Anspruch genommenen Tage.

9.4 Die Stornierungskosten fallen ebenfalls an, wenn der Anbieter das Vertragsverhältnis auf Grund eines Umstands, der dem Vertragspartner bzw. der nutzungsberechtigten Person zuzurechnen ist (u.a. Zahlungsverzug), storniert.

10. Haftung und Instandhaltung

10.1 In jedem Apartment liegt eine vom Reinigungspersonal abgezeichnete vollständige Inventarliste aus. Schäden am Inventar oder das Nichtvorhandensein von aufgeführten Gegenständen sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

10.2 Schäden, die während des Aufenthaltes entstehen, sind ebenfalls dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

10.3 Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Anbieter für Schäden, die durch Verletzung der obliegenden Sorgfalts- und Anzeigenpflicht verursacht werden. Dies gilt insbesondere bei unzureichender Reinigung, Dauerlüften oder Feuchteschäden bei geöffneten Fenstern.

10.4 Da es sich bei dem vermieteten Objekt um ein Passivhaus handelt willigt der Vertragspartner ein, darauf zu achten, dass Fenster nicht zum Dauerlüften geöffnet bleiben.

10.5 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, alle Fenster und Balkontüren beim Verlassen der Wohnung vollständig von innen zu verschließen. Bei Schäden durch Wettereinflüsse, Einbruch, mechan. Türöffnung oder Vandalismus haftet der Vertragspartner vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Dies beinhaltet auch etwaige Ersatzansprüche durch den Anbieter.

10.6 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle Elektrogeräte beim Verlassen des Apartments ausgeschaltet und ggf. vom Netz getrennt sind (außer der Kühlschrank). Von dem Vertragspartner mitgebrachte elektronische Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht benutzt werden.

10.7 Das Inventar, Einbauten und Dekorationen dürfen nicht aus dem Apartment entfernt werden. Der Vertragspartner haftet für Schäden bei Zuwiderhandlungen.

10.8 Für den Zugang ins Haus und das Apartment erhält der Vertragspartner bei Übergabe/Check-In eine elektronische Schlüsselkarte, die bei Auszug dem Anbieter zurückzugegeben ist. Bei Verlust oder Beschädigung der Zimmerkarte, sowie bei Öffnung des Apartments bzw. durch Max Lodging Personal werktags außerhalb der Bürozeiten aufgrund des Nicht-Mitführens der Karte durch den Bewohner wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro Karte in Rechnung gestellt.
Bei einer Öffnung durch das Personal samstags sowie an Sonn- und Feiertagen und in der Zeit von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens werden 100,- € in Rechnung gestellt.

10.9 Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

10.10 Für alle Verpflichtungen, die sich aus den AGBs und der Reservierungsvereinbarung ergeben, insbesondere auch die Verpflichtung der Zahlung der anfallenden Kosten, haften sämtliche Vertragspartner als Gesamtschuldner. Tatsachen, die in der Person oder dem Verhalten eines der Gesamtschuldner eintreten, wirken für und gegen alle.
Der Vertragspartner haftet ferner für Personen, die auf seine Veranlassung, mit seinem Zutun bzw. seinem Willen mit der angebotenen Wohnung in Berührung kommen.

10.11 Das Apartment ist im selben Zustand wie zum Einzug zu übergeben. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Anbieter für Schäden und übermäßige Verschmutzung in und außerhalb des Apartments, die er, oder eine andere Person, die auf seine Veranlassung, mit seinem Zutun bzw. seinem Willen mit der angebotenen Wohnung in Berührung gekommen ist, zu verantworten hat.

10.12 Die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten während der Mietzeit bis zu einem Betrag von 100,00 € im Einzelfall trägt der Vertragspartner, wenn es sich um die Behebung von Schäden handelt, die dem direkten Zugriff des Vertragspartners bzw. der nutzungsberechtigten Personen ausgesetzt sind. Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtzahlung i.H. v. 7,5 % der Gesamtmiete (sofern die Mietzeit unter einem Jahr liegt) bzw. der Jahresmiete (sofern die Mietzeit ein Jahr oder länger beträgt).
Schäden, die der Vertragspartner bzw. Personen, die auf seine Veranlassung, mit seinem Zutun bzw. seinem Willen mit der angebotenen Wohnung in Berührung kommen, schuldhaft verursachen, trägt dieser in vollem Umfang.

11. Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

11.1 In den Gemeinschaftsräumen im Keller stehen dem Vertragspartner gegen Gebühr Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung. Die Benützung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.

11.2 Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln.

11.3 Die Störung der Geräte oder Schäden am Objekt sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.

12. Internet

12.1 In jedem Apartment steht ein Internetanschluss (LAN und WLAN) zur Verfügung. Der Anbieter bedient sich bei diesem Service seines Auftragsverarbeiters, der Fa. Iks Informations- und Kommunikationssysteme GmbH, Heiligkreuzstr. 2-4, D-66709 Weiskirchen

.

12.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, sollte bei etwaiger Überlastung des Netzes oder Störung des Anschlusses keine Verbindung zum Internet zustande kommen. Ebenso übernimmt der Anbieter keine Gewähr über die Datenübertragungsgeschwindigkeit.

12.3 Der Vertragspartner kann für die Aufenthaltsdauer den im Appartement bereitstehenden Internetanschluss nutzen. Die Berechtigung zur Internetnutzung besteht nur während dieser Aufenthaltszeit. Es ist untersagt, den Internetzugang Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht im Vertrag eingebunden sind.

12.4 Der Vertragspartner hat Sorge dafür zu tragen, dass das Internet nur im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen benutzt wird. Strafbare Handlungen (z.B. illegale Downloads von Musik oder Videomaterial, usw.) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für die widerrechtliche Nutzung des Internetanschlusses und die vom Vertragspartner verursachte Kosten haftet allein der Vertragspartner.

12.5 Der Anbieter stellt ausschließlich eine Internetverbindung zur Verfügung. Geräte wie Laptops oder ähnliches sind vom Vertragspartner selbst zu beschaffen. Entsprechende Kabel sind selbst mitzubringen.

12.6 Das Internet kann nur nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen genutzt werden.

12.7 In jedem Apartment steht ein Festnetz-Telefon zum üblichen Gebrauch zur Verfügung.
Eine Nutzung ist nur innerhalb des deutschen Festnetzes zulässig. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und in Rechnung gestellt.

13. Besondere Hinweise

13.1 Zur Gewährleistung einer zuverlässigen Postzustellung ist der Vertragspartner gebeten, bei seiner Brief- oder Paketpost unbedingt seine Apartmentnummer anzugeben.

13.2 Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet. Es stehen Zimmersafes zur Verfügung, die mit einem durch den Vertragspartner programmierten Code verschlossen und geöffnet werden können.

13.3 Bei Vergessen des Codes und einer daraus resultierenden Notöffnung des Safes hat der Vertragspartner die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen.

13.4 Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne jegliche Gewähr.

13.5 Für Fundsachen und liegen gebliebene Sachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage und auf Kosten des Vertragspartners versandt.

13.6 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und/oder nicht verkehrsüblich erbracht, so kann der Vertragspartner Nachbesserung verlangen.

13.7 Der Vertragspartner kann eine der Minderleistungen entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach wiederholtem Verlangen auf Abhilfe die Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Minderleistung beizutragen und den Schaden gering zu halten. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, verwirkt er somit seine Ansprüche auf Minderung. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

13.8 Bei übermäßiger Verschmutzung des Apartments, wird der Anbieter dem Vertragspartner die über das Normalmaß hinaus gehenden Reinigungskosten in Rechnung stellen.

13.9 Schadensersatzansprüche für fehlerhafte oder ausgefallene Weckaufträge über die durch den Anbieter bereitgestellten Systeme sind ausgeschlossen.

13.10 Die Maßangaben in den Apartment-Beschreibungen sind ca. Angaben. Sie können sich in manchen Fällen innerhalb der Kategorie unterscheiden.

14. Evaluation

Der Vertragspartner willigt ein, dass er eine Einladung zu einer Bewertung seines Aufenthaltes von beauftragten Dritten oder direkt vom Anbieter erhalten darf.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Mündliche Absprachen, einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch eine der beteiligten Parteien sind unwirksam.

15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist München, Deutschland.

15.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendungen.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

16.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.